Aber wozu wurde denn extra jemand auf diese Position gesetzt, die offen die Meinung vertritt, dass Datensicherheit, Datenschutz nicht dem Zugriff und Datenhandel unterzuordnen sind und sich höchstens beim Schutz von Urhebenrechten großer Unternehmen auf ihre Aufgabe besinnt… 🤣
Dann muss es eben der Bundesdatenschtuzbeauftragte tun, wenn Doobrindt dazu nicht imstande ist.
Die BDSB. Und die hat m.W. kein Weisungsrecht, deswegen kannan das so bequem ignorieren. :(
Aber wozu wurde denn extra jemand auf diese Position gesetzt, die offen die Meinung vertritt, dass Datensicherheit, Datenschutz nicht dem Zugriff und Datenhandel unterzuordnen sind und sich höchstens beim Schutz von Urhebenrechten großer Unternehmen auf ihre Aufgabe besinnt… 🤣
Ja, das wirft ernsthaft die Frage auf, ob man den z.B. per Gericht zu korrekter Erfüllung seiner Pflichten zwingen kann?
Palantir wäre als “erster Fall” jedenfalls krass genug dafür.