Deutsche Strafverfolger lassen Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder massenhaft im Netz, obwohl sie einfach zu löschen wären. Den Innenministern ist das Defizit bekannt - ändern wollen sie das laut NDR-Recherchen nicht.
Was ist dazu notwendig und wie ist das Risiko zu bewerten, wenn man das automatische suchen und melden selbst übernehmen wollen würde? Als Privatperson, als Gruppe, oder als Verein?
Würde man sich zwangsläufig selbst strafbar machen?
Was ist dazu notwendig und wie ist das Risiko zu bewerten, wenn man das automatische suchen und melden selbst übernehmen wollen würde? Als Privatperson, als Gruppe, oder als Verein?
Würde man sich zwangsläufig selbst strafbar machen?
Nach meinem Kenntnisstand zur Zeit ja.