Das Anbringen einer Überwachungskamera im Raum eines Mitbewohners verletzt dessen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht automatisch, so ein Oberlandesgericht.
Nein, der Versuch ist nicht strafbar. Das ist die Gesetzeslage. Das heißt aber nicht, dass es außerhalb des Strafgesetzbuches keine Sanktionen gibt. Ein Verstoß gegen die DSGVO wäre beispielsweise mit Bußgeld behaftet.
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Ich bin mir ja fast sicher, dass das von einem Bundesgericht wieder kassiert wird.
Nein, der Versuch ist nicht strafbar. Das ist die Gesetzeslage. Das heißt aber nicht, dass es außerhalb des Strafgesetzbuches keine Sanktionen gibt. Ein Verstoß gegen die DSGVO wäre beispielsweise mit Bußgeld behaftet.