
Das Grundgesetz regelt in Artikel 39 Absatz 1 Satz 4, dass die Neuwahl nach spätestens 60 Tagen passieren muss.
Es kann sein, dass hier die Abwägung (Land hat Regierung/jeder kann wählen) schon durch das Grundgesetz zu Gunsten der Regierung gefallen ist.
Dann müssten die Botschaften ja für jeden Wahlbezirk einen Stimmzettel haben, falls jemand den braucht. Das wird doch auch nichts. Dann vielleicht eher Briefwahl beantragen und dann in die Botschaft schicken und die Botschaft meldet den Bezirken die Ergebnisse