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Cake day: June 22nd, 2024

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  • Junge, Junge…

    Soviel Meinung, soviel Halbwissen, soviel Aufregung. Es ist Habecks gutes Recht solche Beleidigungen anzuzeigen, das Problem sind Staatsanwaltschaft, Polizei und Richter die sowas dann rechtswidrig umsetzen. Gabs übrigens auch wegen anzeigen der afd, also hier lieber mal locker machen.

    Die “leichte Änderung” war eine nicht gekennzeichnete Fotomontage die ihr den Satz “ich hasse Meinungsfreiheit” unterstellt.

    Die “Plagiate” von Bärbock waren auch eher aufgebauscht, das war keine wissenschaftliche Arbeit sondern ein Sachbuch.

    Und was hätten die Grünen bei der Gelbhaar Affäre machen sollen? Wenn man nicht weiß wer die Wahrheit sagt und der rbb nicht mal ansatzweise seine quellen prüft kannst du als partei nur verlieren. Die GJ hat sich scheiße verhalten, aber sonst war das verhalten der Partei nicht grob fehlerhaft.

    Das flintenuschi Nachrichten löscht ist ein Skandal, da hast du recht, ist aber auch wirklich das einzige was von deiner Liste übrig bleibt.

    Also chill mal, rauch ne tüte oder mach sonst was entspannendes…







  • Hab jetzt nochmal bissel gegoogelt weil ich nicht glauben wollte dass man da keine Handhabe hat.

    Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

    Kostet auch wieder 10€, kann man gleich ne kleine Mautstation mit Festpreis aufstellen.

    Aber eigentlich sollte das ganze doch unter StVO §30 abgehandelt werden können:

    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

    Da wären glaub bis zu 80€ Strafe drin. Aber im Autoland Deutschland ist das wohl hypothetisch…