In einem Rechtsstreit rund um mögliche Datenschutzverstöße bei VW fehlte auf einer Beschwerde die Unterschrift eines Staatsanwalts. Deshalb fällt ein Bußgeld für den Konzern in jedem Fall aus.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem Einzelfall, der auf der Verkettung unglücklicher Umstände beruht habe. Er verwies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde.
Ob da die richtigen Prioritäten gesetzt wurden?